GOTTESDIENST FEIERN MIT AUFLAGEN
Der Bundesrat das kirchliche Feiern wieder erlaubt ab dem 28. Mai mit entsprechendem Schutzkonzept! einzuhalten:
- Der Kirchenraum darf max. 1/3 der Platzzahl belegt sein.
- Bei den geöffneten Türen sind Händedesinfektionsstationen eingerichtet.
- Türen, die nicht öffentlich zugänglich sind, werden mit Absperrband gekennzeichnet, bleiben aber wegen dem
Feuerschutz unverschlossen.
- Bei den geöffneten Türen weisen Hilfspersonen die Plätze zu.
- Gottesdienstbesucherinnen und -besucher halten untereinander 2 Meter Abstand.
- Familien dürfen zusammensitzen.
- Wenn möglich keine Gesangsbücher benutzen. Eingesetzte Gesangsbücher werden nach den Gottesdiensten desinfiziert.
- Priester desinfizieren vor der Kommunion die Hände.
- Der Dialog „Der Leib Christi – Amen“ wird vor der Kommunion gemeinsam gesprochen. Die Austeilung erfolgt still,
möglichst nur durch den Priester.
- Die Kollekte wird durch eine Türkollekte eingesammelt.
- Die Türen werden nach den Gottesdiensten durch Hilfspersonen geöffnet.